Ausbildung auf 4 und mehr Rädern

Unten stehende Infos und Angaben beziehen sich auf den Neuerwerb einer Fahrerlaubnisklasse, ohne bereits vorhandene Fahrerlaubnis einer anderen Klasse. Gerne beraten wir dich dazu individuell! Du erreichst uns unter 06625-8422 oder per E-Mail über unser Kontaktformular. Selbstverständlich sind wir im Rahmen des theoretischen Unterrichts auch persönlich für dich da.


Fahrerlaubnisklasse B

Kraftwagen mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 3,5 tonnen und maximal 8 Fahrgastsitzplätzen.

Vorgeschriebene Mindeststd. theoretischer Unterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Vorgeschriebene Mindeststd. praktischer Unterricht:
5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden Dunkelheit (Die Anzahl der Stunden für die Grundausbildung ist abhängig von deinen Fähigkeiten.

Mindestalter: 18 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort


Fahrerlaubnisklasse BE

B-Züge über 3,5 T zulässige Gesamtmasse. Die Lehrmasse des Anhängers darf größer als die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs sein.

Anforderung: Führerscheinklasse B

Mindestalter: 18 Jahre


BF17

Details siehe Fahrerlaubnisklasse B / BE. Bei der Führerscheinklasse BF17 erwibt man eine Prüfbescheinigung und darf das Kraftfahrzeug nur in Anwesenheit einer eingetragenen Begleitperson führen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erhält man auf Antrag einen gültigen Führerschein.

Voraussetzungen Begleitperson:
mind. 30 Jahre Führerschein der Klasse B seit mind. 3 Jahren nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

Voraussetzung Fahrschüler:
Mindestalter 17 Jahre

Allgemeines:
Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort


Fahrerlaubnisklasse C1

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t aber nicht mehr als 7,5t und maximal 8 Fahrgastsitzplätzen. Anhänger bis 750 kg.

Einschluss der Klassen: L und M

Anforderung: Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über erste Hilfe Kurs, ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten


Fahrerlaubnisklasse C1E

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t aber nicht mehr als 7,5t und maximal 8 Fahrgastsitzplätzen.
Anhänger bis 750 kg.


Einschluss der Klassen: L und M

Anforderung: Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über erste Hilfe Kurs, ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten

Fahrerlaubnisklasse C

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t und maximal 8 Fahrgastsitzplätzen.
Anhänger bis 750 kg.


Einschluss der Klassen: C1

Anforderung: Klasse B

Mindestalter:
18 Jahre / für gewerbliche Güterbeförderung über 7,5t z.G. wird eine Berufskraftfahrer Ausbildung benötigt bzw. mus das 21. Lebensjahr vollendet sein.

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über erste Hilfe Kurs, ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten


Fahrerlaubnisklasse CE

C Züge mit Anhängern über 750 kg.


Einschluss der Klassen: BE, C1E und T

Anforderung: Klasse C

Mindestalter: 18 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über erste Hilfe Kurs, ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten


Fahrerlaubnisklasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h. Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Einschluss der Klassen: M und S

Mindestalter: 16 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort


Fahrerlaubnisklasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer BbH von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)


Einschluss der Klassen: M, L und S

Mindestalter: 16 (bis 40 km/h) / 18 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort



Vorsicht Wildwechsel