Ausbildung auf 2 Rädern

Unten stehende Infos und Angaben beziehen sich auf den Neuerwerb einer Fahrerlaubnisklasse, ohne bereits vorhandene Fahrerlaubnis einer anderen Klasse. Gerne beraten wir dich dazu individuell! Du erreichst uns unter 06625-8422 oder per E-Mail über unser Kontaktformular. Selbstverständlich sind wir im Rahmen des theoretischen Unterrichts auch persönlich für dich da.

Prüfbescheinigung Mofa

Mofa (einsitzig) mit maximal 50 ccm und einer maximalen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Vorgeschriebene Mindeststd. theoretischer Unterricht:
6 Doppelstunden

Vorgeschriebene Mindeststd. praktischer Unterricht:
90 Minuten Grundausbildung

Mindestalter: 15 Jahre


Fahrerlaubnisklasse M

Kleinkrafträder mit maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Vorgeschriebene Mindesstd. theoretischer Unterricht:
12 Doppelstunden, Grundstoff 6 Doppelstunden, Zusatzstoff

Vorgeschriebene Mindesstd. praktischer Unterricht:
Es sind keine Mindeststunden vorgeschrieben.

Mindestalter: 16 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort


Fahrerlaubnisklasse A1

Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 KW. Bis zum Erreichen des 18en Lebensjahres darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h nicht übersteigen.

Vorgeschriebene Mindeststd. theoretischer Unterricht:
2 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Vorgeschriebene Mindeststd. praktischer Unterricht:
5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden Dunkelheit (Die Anzahl der Stunden für die Grundausbildung ist abhängig von deinen Fähigkeiten.)

Mindestalter: 16 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort


Fahrerlaubnisklasse A (beschränkt)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 45 km/h. Während der ersten zwei Jahre nach Erteilung gilt eine Beschränkung der Nennleistung auf 11 KW. Das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht darf nicht größer als 0,16 Kg/KW sein.

Vorgeschriebene Mindeststd. theoretischer Unterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Vorgeschriebene Mindeststd. praktischer Unterricht:
5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden Dunkelheit (Die Anzahl der Stunden für die Grundausbildung ist abhängig von deinen Fähigkeiten.)

Mindestalter: 18 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort


Führerscheinklasse A (unbeschränkt)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 45 km/h.

Vorgeschriebene Mindeststd. theoretischer Unterricht:
12 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Vorgeschriebene Mindeststd. praktischer Unterricht:
5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden Dunkelheit (Die Anzahl der Stunden für die Grundausbildung ist abhängig von deinen Fähigkeiten.)

Mindestalter: 25 Jahre

Benötigte Unterlagen:
aktueller Sehtest, Lichtbild, Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort



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